Datenschutzbeauftragter
Kontakt
Jürgen Leicht
Grund- und Mittelschule am Aschberg
Schulstr. 25
89438 Holzheim
Tel.: 09075 550
E-Mail:
Handys an Schulen - Was ist zu beachten?
Schülerhandys sind auf dem Schulgelände (!) und im Schulgebäude auszuschalten (vgl. Art. 56 BayEUG).
Bei Zuwiderhandlung darf in Bayern ein Handy "vorübergehend" einbehalten werden. Der Begriff "vorübergehend" ist leider nicht genau definiert, er liegt im Ermessen der Lehrer, da auch Juristen sich hier nicht einig sind. Aus meiner Sicht empfiehlt sich eine kurze Aufbewahrungsfrist (Ende des Schultages) und eine Herausgabe direkt an den Schüler.
Das Handy darf von Lehrern nicht durchsucht werden. Beim Verdacht auf eine Straftat sollten Eltern und die Polizei eingeschaltet werden. Bedenken Sie auch, dass Sie, bzw. der Dienstherr, bei einer Beschädigung oder dem Verlust eines Handys schadensersatzpflichtig werden könnten.
Für ausführlichere Informationen sei auf folgende Internetseite verwiesen:
Vielseitige Informationen zum Thema Handy finden Sie außerdem unter:
Sie können sich mit Fortbildungswünschen gerne per E-Mail an mich wenden.
Mögliche Themenbereiche wären:
Sicherer Umgang mit Schülerdaten auf privaten Rechnern, Social Media, einfache Verschlüsselungssoftware, sicheres Surfen, ...
Antolin ist ein kommerzielles Leseförderungsprogramm und sammelt wie viele andere Internetprogramme Daten (hier z.B.: Anmeldenamen, Zeitpunkt des Logins und Logouts, bearbeitete Aufgaben, benötigte Zeit, erreichte Punkte).
- Da das Unternehmen Westermann hier im Auftrag der Schulen Daten verarbeitet, ist ein "Vetrag zur Datenverarbeitung im Auftrag" notwendig. Ein Formular findet man unter:
Antolin Vertrag Auftragsdatenverarbeitung
- Statt der Schülernamen sollten Pseudonyme verwendet werden.
- Eltern sollten über den Sinn und die Nutzung des Programmes durch ein geeignetes Schreiben informiert werden.
Alllgemein kann man sagen:
Werden Schülerdaten von einem externen Unternehmen erfasst, gespeichert oder verarbeitet, ist ein Vertrag zur Datenverareitung im Auftrag notwendig.
Auf der Website des bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz finden sich Informationen zum Datenschutz in der Schule. Musterformulare für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten können auch ohne Anmeldung vom Infoportal Mebis heruntergelden werden.
Landesbeauftragter für Datenschutz
Infoportal Mebis (Musterformulare)
Young Data ist eine Datenschutzseite für junge Leute mit Informationen zum Datenschutz, Tipps für das Verhalten im Internet und aktuellen Meldungen zu den veschiedenen datenschutzrelevanten Themen.
Klicksafe geht auf eine EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz zurück und bietet vielfältige Informationen und Downloadmöglichkeiten zu allen wichtigen Internet- und Kommunikationsthemen.
- Beratung der Beschäftigten des Schulamtes Dillingen in datenschutzrechtlichen Fragen
- Hinwirkung auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Verordnungen
- Führen des Verfahrensverzeichnisses und die Durchführung datenschutzrechtlicher Freigabeverfahren
STAATLICHES SCHULAMT
Dillingen an der Donau
09071 51-395
09071 51-394
Große Allee 25, 89407 Dillingen
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8 Uhr - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Fr. 8 Uhr - 12 Uhr