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Datenschutzbeauftragter

Kontakt

Jürgen Leicht

Grund- und Mittelschule am Aschberg
Schulstr. 25
89438 Holzheim

Tel.: 09075 550

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Infos

Handys an Schulen - Was ist zu beachten?

Schülerhandys sind auf dem Schulgelände (!) und im Schulgebäude auszuschalten (vgl. Art. 56 BayEUG).

Bei Zuwiderhandlung darf in Bayern ein Handy "vorübergehend" einbehalten werden. Der Begriff "vorübergehend" ist leider nicht genau definiert, er liegt im Ermessen der Lehrer, da auch Juristen sich hier nicht einig sind. Aus meiner Sicht empfiehlt sich eine kurze Aufbewahrungsfrist (Ende des Schultages) und eine Herausgabe direkt an den Schüler.

Das Handy darf von Lehrern nicht durchsucht werden. Beim Verdacht auf eine Straftat sollten Eltern und die Polizei eingeschaltet werden. Bedenken Sie auch, dass Sie, bzw. der Dienstherr, bei einer Beschädigung oder dem Verlust eines Handys schadensersatzpflichtig werden könnten.

Für ausführlichere Informationen sei auf folgende Internetseite verwiesen:

Handynutzung an Schulen

Vielseitige Informationen zum Thema Handy finden Sie außerdem unter:

handysektor.de

Fortbildungen

Sie können sich mit Fortbildungswünschen gerne per E-Mail an mich wenden.

Mögliche Themenbereiche wären:

Sicherer Umgang mit Schülerdaten auf privaten Rechnern, Social Media, einfache Verschlüsselungssoftware, sicheres Surfen, ...

Antolin - Was ist zu beachten?

Antolin ist ein kommerzielles Leseförderungsprogramm und sammelt wie viele andere Internetprogramme Daten (hier z.B.: Anmeldenamen, Zeitpunkt des Logins und Logouts, bearbeitete Aufgaben, benötigte Zeit, erreichte Punkte).

- Da das Unternehmen Westermann hier im Auftrag der Schulen Daten verarbeitet, ist ein "Vetrag zur Datenverarbeitung im Auftrag" notwendig. Ein Formular findet man unter:

Antolin Vertrag Auftragsdatenverarbeitung

- Statt der Schülernamen sollten Pseudonyme verwendet werden.

- Eltern sollten über den Sinn und die Nutzung des Programmes durch ein geeignetes Schreiben informiert werden.

Alllgemein kann man sagen:

Werden Schülerdaten von einem externen Unternehmen erfasst, gespeichert oder verarbeitet, ist ein Vertrag zur Datenverareitung im Auftrag notwendig.

Links

Auf der Website des bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz finden sich Informationen zum Datenschutz in der Schule. Musterformulare für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten können auch ohne Anmeldung vom Infoportal Mebis heruntergelden werden.

Landesbeauftragter für Datenschutz

Infoportal Mebis (Musterformulare)

Young Data ist eine Datenschutzseite für junge Leute mit Informationen zum Datenschutz, Tipps für das Verhalten im Internet und aktuellen Meldungen zu den veschiedenen datenschutzrelevanten Themen.

http://www.youngdata.de

Klicksafe geht auf eine EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz zurück und bietet vielfältige Informationen und Downloadmöglichkeiten zu allen wichtigen Internet- und Kommunikationsthemen.

http://www.klicksafe.de

 

Aufgaben
  • Beratung der Beschäftigten des Schulamtes Dillingen in datenschutzrechtlichen Fragen
  • Hinwirkung auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Verordnungen
  • Führen des Verfahrensverzeichnisses und die Durchführung datenschutzrechtlicher Freigabeverfahren

STAATLICHES SCHULAMT
Dillingen an der Donau

09071 51-395

09071 51-394

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Große Allee 25, 89407 Dillingen

Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8 Uhr - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Fr. 8 Uhr - 12 Uhr